Allgemeine Hinweise
- Mit Hilfe der Städtebauförderung bemüht sich die Stadt, das Zentrum von Schrobenhausen zu stärken, um dort angenehmes Wohnen, gute Einkaufsmöglichkeiten sowie vielseitige Unterhaltungs- und Bildungsangebote zu ermöglichen und gleichzeitig das historische Erbe zu bewahren. Diese Ziele sind nur in Zusammenarbeit mit den Bürgern zu erreichen.
- Die Städtebauförderung ist nur in den Sanierungsgebieten „Altstadt" und „Nord" wirksam. Diese sind in dem Gebietsplan dargestellt. (Link auf Gebietsplan als pdf)
- Sofern Sie Fördermittel erhalten möchten, nehmen Sie bitte vor Baubeginn Kontakt mit uns auf. Die beabsichtigten Maßnahmen werden in einem oder auch mehreren Beratungsgesprächen gemeinsam vereinbart.
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da sich mehrere Wochen Bearbeitungszeit nicht vermeiden lassen. Ein Baubeginn vor Mittelbewilligung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Die zu erwartenden Kosten sind durch Vergleichsangebote oder Ausschreibungsergebnisse zu belegen.
- Ein Antrag auf Förderung ersetzt nicht die eventuell notwendigen Bau- oder Erlaubnisanträge.
- Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Stadt und Regierung von Oberbayern müssen zustimmen, und es müssen Haushaltsmittel vorhanden sein
- Wenn Ihr Gebäude ein Einzeldenkmal ist, können Sie möglicherweise Fördermittel des Denkmalschutzes erhalten. Für diese ist die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt in Neuburg a. d. Donau zuständig.
- Die Förderinstrumente lassen sich unter Umständen miteinander kombinieren.
Kontakte:
Gerne beraten Sie:
Stadt Schrobenhausen Axel Westermair Lenbachplatz 6 86529 Schrobenhausen Tel.: 08252 / 90-270
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Stadt Schrobenhausen Peter Neumann Lenbachplatz 6, Zimmer 2 86529 Schrobenhausen Tel.: 08252 / 90-277 jeden Do.: 9 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung |